14.08.2024

Zugang – Einwurf-Einschreiben bei Kündigung

Nachrichten | CB Artikel

Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kommt dem Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer eine hohe Bedeutung zu. Bei einem – auch nur um einen Tag – späteren Zugang kann beispielsweise die Probezeit beendet sein oder die Kündigung ist erst zu einem späteren Termin möglich.

Um sicher zu gehen, empfiehlt sich daher noch immer die persönliche Zustellung der Kündigung oder die Zustellung per Kurier am Vormittag eines Tages. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich jedoch kürzlich mit dem Zugang per Einwurf-
Einschreiben der Deutschen Post beschäftigt. Das BAG schloss sich in dem Urteil vom 20. Juni 2024 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an, dass ein Einwurf-Einschreiben am Tag des Einwurfes grundsätzlich als zugegangen angesehen werden kann. Ein Einwurf-Einschreiben werde stets zu den üblichen Zustellzeiten in den Briefkasten eingeworfen, sodass nach der allgemeinen Lebenserfahrung noch mit einer Leerung des Briefkastens am selben Tag gerechnet werden könne. Bescheinigt der Auslieferungsbeleg beispielsweise den Einwurf am 16. August, so erfolgte auch der Zugang am 16. August. Bei dem Auslieferungsbeleg handelt es sich um einen sogenannten Anscheinsbeweis. Der Arbeitnehmer müsste konkrete Tatsachen darlegen, die gegen einen Zugang an diesem Tag sprechen.

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