02.02.2022

Vorsicht bei Stellenausschreibungen

Nachrichten | CB Artikel

„Berufsanfängerinnen und -anfänger sind willkommen“. Diese Formulierung fand sich neben den Qualifikationsanforderungen in einer Stellenanzeige. Ein älterer Bewerber sah sich dadurch diskriminiert und klagte eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ein. Sowohl Arbeitsgericht als auch Landesarbeitsgericht wiesen in diesem vom AGA geführten Prozess die Klage ab und stellten klar, dass eine entsprechende Formulierung nur deutlich mache, dass sich auch Berufsanfängerinnen und -anfänger bewerben könnten. Zu empfehlen ist aber, dies dadurch deutlich zu machen, dass sich ausdrücklich „auch“ Berufs-anfängerinnen und -anfänger bewerben können. So wird klargestellt, dass sich die Ausschreibung nicht an einen bestimmten Bewerberkreis richtet.

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