19.04.2020

Virtuelle Betriebsratssitzungen

Nachrichten | CB Artikel

In Ausnahmezeiten wie diesen sind Betriebsratssitzungen, wie sie gesetzlich vorgesehen sind, häufig nicht durchführbar. Denn im Betriebsverfassungsgesetz wird von Betriebsratsmitgliedern ausgegangen, die tatsächlich physisch anwesend sind und die Betriebsvereinbarungen physisch auf einer Urkunde unterzeichnen. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hatte bereits am 20. März 2020 eine Ministererklärung veröffentlicht, in der er seine Ansicht kundtat, dass auch virtuelle Betriebsratssitzungen mittels Video- oder Telefonkonferenzen zulässig seien, soweit dabei die Anwesenheit der Mitglieder per E-Mail bestätigt und die Vertraulichkeit der Sitzung gewahrt werde. Allerdings bindet eine solche Erklärung nicht die Arbeitsgerichte in ihrer Auslegung des Betriebsverfassungsgesetzes. So werden die Stimmen immer lauter, eine entsprechende Regelung zumindest zeitlich befristet in das Betriebsverfassungsgesetz aufzunehmen. Dies forderten bereits Arbeitgeberverbände in einem Brief an den Bundesminister.

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