25.09.2024

Verschimmeltes Obst in der Frischetheke nicht immer ein Kündigungsgrund

Nachrichten | CB Artikel

Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters. Der stellvertretende Filialleiter dürfe die Kontrolle der Ware in der Obst- und Gemüsetheke auf andere, ihmunterstellte Mitarbeitern delegieren. Ein stellvertretender Filialleiter könne nicht alle Aufgaben selbst wahrnehmen. Dies habe zur Folge, dass der Kläger nur Stichprobenkontrollen habe durchführen müssen (Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 26. Juni 2024 - 3 Ca 386/24).

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