25.01.2024

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

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Die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beauftragten Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Danach ist es ihnen untersagt, Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Das Muster „Verpflichtung auf das Datengeheimnis" können Sie nutzen.

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Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234