02.06.2023

Vernichtungsverbot für fabrikneue Textilien geplant

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Der EU-Wettbewerbsrat hat die gemeinsame Position zur neuen Ökodesign-Verordnung beschlossen. Es erfolgte u.a. eine Einigung auf ein Vernichtungsverbot gebrauchsfähiger Waren. Die Ökodesign-Verordnung ist zentraler Baustein des European Green Deal, mit dem sich die EU zum Ziel gesetzt hat, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Anders als die bisher geltende Ökodesign-Richtlinie soll die neue Verordnung für fast alle physischen Produkte gelten. Die Ökodesign-Verordnung wird künftig den rechtlichen Rahmen vorgeben, mit dem Anforderungen für Umwelt- und Ressourcenschutz an Produkte gestellt werden können.

Künftig werden in neuen Produktregelungen Anforderungen an zum Beispiel Haltbarkeit, Austauschbarkeit von Einzelteilen, Reparierbarkeit, Wiederverwendung Ressourceneffizienz oder CO2-Fußabdruck gestellt. Damit wird ein direktes Verbot der Vernichtung von fabrikneuen Textilien und Bekleidung eingeführt, wobei für mittlere Unternehmen eine Ausnahme für einen Zeitraum von vier Jahren und für Klein- und Kleinstunternehmen eine generelle Ausnahme gelten soll. Weiteres Novum ist die Einführung des Digitalen Produktpasses, den die Bundesregierung auch im Koalitionsvertrag vorsieht. Nach dem Beschluss werden die EU-Mitgliedstaaten mit Kommission und Europäischem Parlament den finalen Entwurf der Ökodesign-Verordnung verhandeln. Im Anschluss wird die Verordnung abschließend im EU-Parlament und im Ministerrat verabschiedet. Die strengeren Regeln könnten bereits in einigen Monaten gelten.

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