31.03.2023

Update: Sonderregelung für Krankschreibung per Telefon läuft aus

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Ab 1. April 2023 ist eine Krankschreibung per Telefon nicht mehr möglich. Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekanntgab, müssen Patientinnen und Patienten bei leichten Atemwegserkrankungen nun wieder eine Arztpraxis aufsuchen.

Die telefonische Krankschreibung war Teil der Sicherheitsmaßnahmen während der Corona-Pandemie. Damit sollten unnötige Kontakte reduziert werden, um das Infektionsrisiko zu senken und die Sicherheit für Patientinnen und Patienten sowie für das Praxispersonal während der Pandemie und Erkältungs- und Grippesaison zu gewährleisten.

Die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen wurde im Frühjahr 2020 mit dem Aufkommen der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert. Anfang Juni 2022 lief die Regelung vorerst aus und wurde im August 2022 wieder in Kraft gesetzt.

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Volker Hepke
Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Tel.: 040 30801-211