20.06.2024

Unterstützung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachrichten | CB Artikel

Die Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich derzeit rasant und stellt Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Um Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, bei der Anwendung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu unterstützen, hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) verschiedene Umsetzungshilfen veröffentlicht. Dies sind zum einen drei Umsetzungsleitlinien (Engl. Implementation Guidance, kurz IG), die Ende Mai final verabschiedet wurden (eine öffentliche Konsultation fand zu Beginn des Jahres statt). IG 1 behandelt die Umsetzung der Wesentlichkeitsanalyse, welche die Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt und den Berichtsumfang festlegt. IG 2 beschäftigt sich mit der Identifizierung der Wertschöpfungskette, denn im Rahmen der CSRD sollen Unternehmen nicht nur ihre eigenen Geschäftstätigkeiten sondern die gesamte Wertschöpfungskette betrachten. IG 3 umfasst eine Excel-Datei, in der alle Datenpunkte der ESRS aufgeführt sind und ein Begleitdokument. Dies soll Unternehmen nach Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse bei der Identifizierung der offenzulegenden Datenpunkte unterstützen.

Die drei Dokumente sind abzurufen unter: https://efrag.org/news/public-524/Finalization-of-Three-EFRAG-ESRS-IG-Documents-(EFRAG-IG-1-to-3

Daneben hat EFRAG eine Q&A-Plattform rund um Fragen zur Anwendung der ESRS eingerichtet und sukzessive die ersten Erläuterungen veröffentlicht. In drei Batches wurden mittlerweile 58 Erläuterungen veröffentlicht. Insbesondere zu den Allgemeinen Standards ESRS 1 und ESRS 2 sowie zu ESRS E1 „Klimawandel“ und ESRS S1 „Eigene Belegschaft“ gibt es eine Bandbreite an abgedeckten Fragestellungen, die Unternehmen bei der Auslegung und Anwendung der ESRS beachten sollten.

Das Dokument mit den bisher veröffentlichten Erläuterungen ist abzurufen unter: https://www.efrag.org/Assets/Download?assetUrl=/sites/webpublishing/SiteAssets/Explanations+January+-+May+2024+%28final+version%29.pdf

Auch der AGA unterstützt Sie bei der Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit dem AGA Siegel „Zertifizierte Nachhaltigkeitsleistung“ unterstützen wir Unternehmen sich im Anforderungsdschungel zurechtzufinden. Der Prozess wurde in Kooperation mit Professor Dr. Stefan Müller von der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg, sowie der renommierten Prüfstelle DEKRA entwickelt. Mit der unabhängigen Prüfung helfen wir Ihrem Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Vorgaben umzusetzen und das Erreichte sichtbar zu machen. Bei Fragen melden Sie sich bei Janis Wemhöner (janis.wemhoener@aga.de, Tel. 040 30801-239).

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