27.05.2024

Tarifrecht

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Tarifverträge können zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden für eine bestimmte Branche in einer bestimmten Region abgeschlossen werden. Beispielhaft sei hier genannt der Tarifvertrag des Groß- und Außenhandels für den Hamburger Wirtschaftsraum, der vom fachlichen Geltungsbereich Unternehmen betrifft, deren überwiegende Ausrichtung der Groß- und Außenhandel ist und die ihren Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg beziehungsweise einer vom räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags normierten Umgebungsklausel haben. Tarifverträge können jedoch auch bundesweit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vereinbart werden. Die Tarifzuständigkeit für die einzelnen Branchen regeln die jeweiligen Verbände, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften in ihren Satzungen. Auch können mehrere Verbände oder mehrere Gewerkschaften eine sogenannte Tarifgemeinschaft bilden, gemeinsam verhandeln und dann auch die Tarifverträge für die Tarifgemeinschaft insgesamt abschließen. Tarifverträge können auch als sogenannte Firmen- oder Haustarifverträge zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und der nach ihrer Satzung hierfür zuständigen Gewerkschaft geschlossen werden.

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Anna Wiese
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