24.07.2017

Tarifeinheitsgesetz durch Bundesverfassungsgericht bestätigt

Nachrichten | Recht

Die Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes sind weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 11. Juli 2017 entschieden. Allerdings sei das Gesetz insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar, als dass Vorkehrungen dagegen fehlen, dass Belange von Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge einseitig vernachlässigt würden. Der Gesetzgeber ist insofern verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Eine Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2018 zu treffen. Bis dahin darf ein Tarifvertrag im Kollisionsfall nur dann verdrängt werden, wenn die Mehrheitsgewerkschaft die Interessen der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Das ist plausibel darzulegen. Im Übrigen bleibt das Gesetz weiterhin anwendbar. Ausführliche Informationen enthält die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichtes eingestellte Presseerklärung.

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Hepke
Volker Hepke
Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Tel.: 040 30801-211