28.04.2023

Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen

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Am 22. April 2023 einigten sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit der Gewerkschaft (auch im Namen der GEW, GdP und IG BAU) sowie dem dbb beamtenbund und tarifunion nach der Schlichtungsempfehlung vom 14. April 2023 auf ein Tarifergebnis für die rund 2,6 Mio. Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen.

Es wurde ein umfangreiches Gesamtpaket mit folgenden Eckpunkten vereinbart:

1. Laufzeit:
Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten (1. Januar 2023 - 31. Dezember 2024).

2. Entgelte und Ausbildungsvergütungen:
Nach 14 Monaten ohne Lohnerhöhung werden die Entgelte zum 1. März 2024 um 200 € (Sockelbetrag) und danach um 5,5 %  erhöht. Sollte keine Erhöhung um 340 € erreicht werden, wird der Erhöhungsbetrag auf die 340 € festgesetzt (Mindestanhebung).

Die Vergütungen der Auszubildenden, Studierenden und Praktikantinnen/Praktikanten werden ab dem 1. März 2024 um 150 € erhöht. Die bisherige Regelung zur Übernahme von Auszubildenden wird bis 31. Dezember 2024 verlängert.

3. Inflationsausgleichsprämie:
Alle Beschäftigten sowie Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen/Praktikanten erhalten zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise ein steuer- und abgabenfreies Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 €. Davon werden im Juni 2023 zunächst 1.240 € (Azubis 620 €) und von Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 € (Azubis 110 €) ausgezahlt.

Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 17. Mai 2023 vereinbart.

Die Pressemitteilung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist hier abrufbar.

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