05.06.2024

Streit um das Tragen von Arbeitskleidung

Nachrichten | CB Artikel

Im betrieblichen Alltag sind Streitigkeiten um das (korrekte) Tragen von Arbeitskleidung nicht unüblich. In dem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf zu entscheidenden Fall hatte sich ein Mitarbeiter eines Industriebetriebs geweigert, eine rote Arbeitsschutzhose zu tragen, nachdem dies in der Betriebsordnung festgelegt worden war (Urteil vom 21. Mai 2024, Az.: 3 SLa 224/24).

Statt die rote Hose zu tragen, kam der klagende Arbeitnehmer mit einer grauen oder schwarzen Hose zur Arbeit. Dies wurde zweimalig abgemahnt. Beim dritten Verstoß gegen die Betriebsordnung erfolgte die fristgemäße Kündigung durch den Arbeitgeber. Nach Ansicht des LAG Düsseldorf ist die Kündigung gerechtfertigt und hat das Arbeitsverhältnis wirksam beendet. Durch die Anweisung, die rote Arbeitshose zu tragen, hat der Arbeitgeber lediglich in die Sozialsphäre des Klägers eingegriffen und nicht etwa in die schützenswertere Privat- oder Intimsphäre. Der Eingriff in die Sozialsphäre sei daher durch die betrieblichen Belange gerechtfertigt. Durch den Arbeitgeber wurde beispielweise angeführt, dass Rot eine besondere Signalfarbe sei. 

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