04.02.2021

Lieferkettengesetz: Verantwortung nicht einseitig der Privatwirtschaft zuschieben

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Kann das von der Regierung geplante Lieferkettengesetz praxistauglich umgesetzt werden? Diese Frage stellte die Vizepräsidentin des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung (BGA), Ines Kitzing, vom Bauzentrum Hass + Hatje (Rellingen) in den Mittepunkt einer Online-Diskussion. Eingeladen hatte der Pinneberger Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD), und er knüpfte damit an den im November begonnenen Dialog von Politik und Unternehmen an. An dem Austausch nahmen auch Gregor Wolf, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BGA, Dr. Sascha Raabe, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für wirtschaftliche Zusammenarbeit, SPD-Abgeordnete aus der Landes- und Kommunalpolitik sowie Kirchenvertreter und der Deutsche Gewerkschaftsbund teil.

Raabe unterstrich seine Hoffnung auf ein EU-einheitliches Lieferkettengesetz mit dem Hinweis, dass drei Viertel der Verbraucher eine solche Regelung befürworteten. „Es sollten keine Wettbewerbsvorteile entstehen zu Lasten von Arbeitnehmern, Mensch und Umwelt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sind bereit, einen Beitrag zu leisten.“ So bedeute eine Verdoppelung des Lohnes für Näherinnen in Bangladesch keine Verdopplung des Jeans-Preises, sondern schlage allenfalls mit wenigen Cent zu Buche. 

Kitzing bekräftigte, dass auch sie für faire und nachhaltige Produktion eintrete. Nach ihren Worten kommen bis zu 20.000 Artikel ihres Sortiments in Baustoffhandel und Baumärkten aus dem Ausland. Welcher Hersteller zum Zuge komme, entscheide der Importeur der Waren. „Wir bestellen nicht in bestimmten Regionen eines Landes, sondern sind auf unsere Lieferanten angewiesen. Klar ist, dass es gute Arbeitsbedingungen in den Herstellerländern braucht. Das Lieferkettengesetz verlangt aber, dass wir als Unternehmen für die Umsetzung zu sorgen haben.“ Doch die Verantwortung zur Überprüfung der Standards einseitig von der Politik auf die Privatwirtschaft zu verlagern, sei nicht zielführend. 

Als Voraussetzung für ein Lieferkettengesetz sieht Gregor Wolf die Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit für alle Betriebe. Er forderte von der Politik, insbesondere kleinere Betriebe aus der Pflicht zu nehmen und Lösungen aufzuzeigen, die diese vor einer vertraglichen Vereinnahmung durch große Lieferanten und Kunden schützt. Anders als die großen Konzerne könnten mittelständische Händler Kosten für Bürokratie und Haftung nicht an kleinere Geschäftspartner in der Lieferkette durchreichen. Für kleine und mittelständische Unternehmen sei eine Nachweispflicht für jeden einzelnen Zulieferer schlicht nicht umsetzbar.

Ob deutscher Alleingang oder europäische Lösung – ein Lieferkettengesetz müsse aus seiner Sicht zwingend kommen, so Gastgeber Rossmann. 

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