02.03.2020

Schlussformel im Zeugnis künftig doch einklagbar?

Nachrichten | CB Artikel

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, welches Aufschluss über Art und Dauer der Tätigkeit und über Leistungen und Verhalten gibt. Dabei muss es verständlich und wahr, aber auch wohlwollend formuliert sein. Ein Anspruch auf eine Dankesformel besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) nicht. Entgegen dieser Rechtsprechung entschied das LAG Mecklenburg-Vorpommern am 2. April 2019, dass eine verweigerte Schlussformel im Zeugnis das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers berühren kann. Es bleibt aber abzuwarten, ob das BAG seine Rechtsprechung in einem künftigen Verfahren bestätigt oder aufgibt. Noch besteht daher kein Grund zur Änderung der bisherigen Vorgehensweise.

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