29.04.2019

Schadenersatz wegen Nichtgewährung von Homeoffice

Nachrichten | Recht

Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung darüber getroffen, dass die Arbeitsleistung für eine bestimmte Zeit im Homeoffice erbracht werden kann, so macht sich der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig, wenn dem Arbeitnehmer das Arbeiten im Homeoffice nicht ermöglicht wird. Als Schadenersatz hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz die Kosten für die Fahrten vom Heimarbeitsplatz zum Büro anerkannt.

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Philipp Neddermeyer
Geschäftsführer Landesgruppen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
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