07.08.2018

Rundung von Bruchteilen bei Urlaubstagen

Nachrichten | Recht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit Urteil vom 23. Januar 2018 mit der Frage auseinandergesetzt, was mit Urlaubsansprüchen geschieht, die weniger als einen halben Urlaubstag betragen. Das Bundesurlaubsgesetz regelt im § 5 Abs. 2 lediglich, dass Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind. Das Bundesurlaubsgesetz sagt nichts darüber, was mit Urlaubsansprüchen geschieht, die weniger als einen halben Tag betragen. Hier hat das BAG nun festgestellt, dass ein Urlaubsanspruch, der weniger als einen halben Tag umfasst, nicht aufzurunden ist, aber auch nicht entfällt. So ist dieser Bruchteil, beispielsweise bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, entsprechend mit abzugelten.

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