05.02.2021

Reform des Elterngeldes 2021: Eltern sollen mehr Freiräume bekommen

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Nach der geltenden Regelung zum Elterngeld erhalten Arbeitnehmer und Selbstständige nach der Geburt des Kindes, je nachdem ob sie gar nicht oder nur wenig arbeiten wollen, mindestens 300 EUR und max. 1800 EUR im Monat. Die Höhe des konkreten Elterngeldes ist abhängig vom Nettoverdienst des Arbeitnehmers vor der Geburt des Kindes. Den Anspruch auf Elterngeld, regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Elterngeld wird demach für max. 14 Monate gezahlt, sofern beide Elternteile sich an der Betreuung des Kindes beteiligen. Mit dem Elterngeld-Plus kann die Zahlungsdauer durch Verringerung der monatlichen Zahlung noch verlängert werden. Der Bundestag hat am 29. Januar 2021 einen Gesetzesentwurf zur Reform der Elterngeldregelungen beschlossen. Die Regelungen sollen am 01. September 2021 in Kraft treten.

Ziel der Reform ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen, sowie die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den Elternteilen weiter zu unterstützen. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker gefördert werden. Nach dem Entwurf erhalten Eltern, deren Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren ist, zukünftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier Monate zusätzlich.

Ferner soll es teilzeitbeschäftigten Eltern möglich sein, während des Elterngeldbezugs statt bisher 30 Stunden in der Woche zukünftig 32 Stunden - also volle 4 Tage die Woche- zu arbeiten. Der Gesetzesentwurf stellt auch sicher, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändern wird, sofern sie Einkommensersatzleistungen, wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld erhalten.  Es werden auch die Regeln für den Partnerschaftsbonus gelockert. Hierbei handelt es sich um ein zusätzliches Elterngeld. Dies können Paare erhalten, die sich die Betreuung des Kindes teilen und jeweils eine bestimmte Anzahl von Stunden in Teilzeit arbeiten. Dieser Bonus kann zukünftig mit 24-32 Wochenstunden statt bisher 25-30 Wochenstunden bezogen werden.

Daneben wird auch die Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Danach müssen Eltern, die den Bonus beziehen und nicht wie geplant in Teilzeit arbeiten konnten, diesen nicht zurückzahlen. Schließlich soll sich nach dem Entwurf auch die Einkommensgrenze für Topverdiener ändern. Bisher galt die Regelung, dass Paare bei einem Jahreseinkommen von 500.000 EUR keinen Anspruch mehr auf Elterngeld hatten. Zukünftig haben Paare bereits mit einem Spitzenverdient von mehr als 300.000 EUR Jahreseinkommen kein Anspruch mehr auf Elterngeld.  Für alleinerziehende liegt die Grenze wie bisher bei 250.000 EUR.

AGA-Merkblatt „Mutterschutz/Elternzeit“

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Kontakt

Hoppe-Sumic
Svenja Hoppe-Sumic
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Tel.: 040 30801-219