27.05.2024

Parteipolitische Betätigung im Betrieb

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Im Zusammenhang mit Wahlkämpfen zum Bundestag, zu Landtagen, zur Bürgerschaft usw. versuchen immer wieder Politiker, auf Betriebsversammlungen zu sprechen. Von den Parteien und ihren Repräsentanten muss aber erwartet werden, dass das betriebsverfassungsrechtliche Verbot jeder parteipolitischen Betätigung respektiert wird. Mit hierdurch entstehenden Fragen hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einigen Entscheidungen eingehend befasst, aus denen sich nachfolgende Antworten ergeben.

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