13.02.2025

Neuer Zuschuss für Zukunftsinvestitionen

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die KfW verbessern die Kreditbedingungen für den Mittelstand. Ab dem 20. Februar 2025 bietet die KfW im Auftrag des BMWK einen neuen Zuschuss für Zukunftsinvestitionen an.

Damit wird der bestehende ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit um eine weitere Komponente ergänzt. Die Zuschüsse werden aus KfW-Mitteln getragen, die aus dem ERP-Sondervermögen für die Mittelstandsförderung in das KfW-Eigenkapital eingebracht wurden.

Das Instrument soll dabei helfen, die Innovationsaktivität des deutschen Mittelstands zu steigern und dringend notwendige Investitionen zu vereinfachen. Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert Investitionen in wichtige Vorhaben mit besonders günstigen Zinsen. Mit dem neuen ergänzenden Zuschuss erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer einen zusätzlichen Anreiz, sich zukunftsfähig aufzustellen und in die Digitalisierung oder Innovationen zu investieren.

Zuschussanträge stellen können Freiberufler und mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr, die ab dem 20. Februar 2025 eine Zusage für den Kredit erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt drei Prozent des ausgezahlten Kredits und maximal 200.000 Euro. Die Antragsstellung erfolgt zusammen mit dem Kredit bei der Hausbank vor Ort.

Weitere Informationen zum ERP-Digitalisierungs- und Innovationsprogramm sowie ab dem 20. Februar 2025 auch zum neuen Zuschuss finden Sie unter: www.kfw.de/380

Hier kommen Sie zum KfW-Mittelstandspanel 2024 von KfW Research. Informationen über das European Recovery Program (ERP) und das ERP-Sondervermögen finden Sie hier: Wiederaufbau Deutschlands mit finanzieller Hilfe der Alliierten | KfW

Quelle: BMWK

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