12.03.2021

Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung: Weiterhin Prüfungen in Hamburger Betrieben zu erwarten

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Das Amt für Arbeitsschutz in Hamburg überprüft derzeit im Rahmen von Schwerpunktaktionen die Einhaltung der neuen Corona-Regeln in Betrieben. Seit dem 27. Januar 2021 ist unter anderem neu, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Homeoffice anbieten müssen, wo immer es möglich ist. Neben den durchgeführten Besichtigungen will die Behörde den Unternehmen aber auch Beratung und Hilfestellung zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen anbieten.

Das Amt für Arbeitsschutz in Hamburg überprüft im Rahmen von Schwerpunktaktionen derzeit vermehrt die Einhaltung der Corona-Regeln in Betrieben. Seit dem 27. Januar 2021 ist unter anderem neu, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Homeoffice anbieten müssen, wo immer es möglich ist. Die zugrundeliegende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung galt zunächst bis zum 15.03.2021, wurde zuletzt aber bis zum 30.04.2021 verlängert. Einzelheiten zu den gerade verlängerten Regelungen des Arbeitsschutzes finden Sie in unserem Merkblatt „Sonderinformation zum Arbeitsschutz - Kontrollen der Gefährdungsbeurteilung“.

Die Schwerpunktaktion besteht aus mehreren Bausteinen: Zum einen werden rund 500 Hamburger Betriebe angeschrieben und aufgefordert, die Ergänzungen der Gefährdungsbeurteilung zum Infektionsschutz bei der Büroarbeit und für die Tätigkeiten im Homeoffice vorzulegen. Die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Maßnahmen sollen anschließend ausgewertet werden. Zum anderen werden aktuell rund 200 Betriebe unangekündigt besichtigt und auf alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2-Infektionen überprüft. Hierzu zählen zum Beispiel die Prüfung der Möglichkeit, Homeoffice anzubieten, die Sicherstellung der Mindestfläche und des Mindestabstands für Beschäftigte, die Umsetzung von Lüftungskonzepten und das Anbieten von geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen. Mehr als 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Arbeitsschutz sind an der aktuellen Aktion beteiligt.

Ziel soll die Überprüfung aber auch die Unterstützung der Betriebe bei der Umsetzung der geforderten Maßnahmen sein. Jeder Betrieb muss die getroffenen Maßnahmen und Regelungen in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen. Themen sind unter anderem die Einhaltung der Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, die Ergonomie, die psychischen Belastungen sowie die proaktive und regelmäßige Kommunikation mit den Beschäftigten. Können die Fragen nicht zufriedenstellend beantwortet werden, beraten Arbeitsschutzkräfte die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wie eine korrekte Umsetzung möglich ist. Eine Anordnung soll erst in letzter Konsequenz erlassen werden.

Als Hilfestellung zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen informiert das Amt für Arbeitsschutz auch auf seiner Homepage (https://www.hamburg.de/arbeitsschutz/13906920/coronavirus-arbeitsschutz/). Dort stellt die Behörde im Sinne einer Checkliste die Dokumente „Maßnahmencheck für die Gefährdungsbeurteilung Homeoffice“ (https://www.hamburg.de/contentblob/14914344/2746932fc6cf5638be4edfea749e2c25/data/homeoffice-d15.pdf) und „Maßnahmencheck SARS-CoV-2-Infektionsschutz bei Büroarbeitsplätzen“ (https://www.hamburg.de/contentblob/14914346/057683f072e3c5a47f385858a7235e23/data/homeoffice-d16.pdf) zur Verfügung

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz steht sowohl mit der Arbeitsschutzpartnerschaft als auch mit der Hamburger Wirtschaft im intensiven Austausch. Erst vor kurzem haben der Hamburger Senat und die Spitzen von Kammern, Verbänden und dem DGB im Rahmen einer Online-Konferenz eine gemeinsame Vereinbarung getroffen, Homeoffice überall dort zu ermöglichen, wo es geht. Homeoffice soll angesichts der zugespitzten Phase der Corona-Pandemie die Regel sein, die Arbeit in Präsenz hingegen begründet werden. Der Austausch soll laufend fortgesetzt werden.

HomeofficeGefährdungsbeurteilung

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Geschäftsführer Recht & Tarife, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
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Neddermeyer
Philipp Neddermeyer
Geschäftsführer Landesgruppen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
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