18.09.2024

Mutterschutz/Elternzeit - Benachrichtigung über das Bestehen einer Schwangerschaft

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Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Termin der Niederkunft unverzüglich mitteilen. Auf Verlangen sollen sie innerhalb angemessener Zeit ein Attest eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Kosten trägt der Arbeitgeber. Die zuständige Arbeitsschutzbehörde ist von der Schwangerschaft unverzüglich durch den Arbeitgeber formlos zu informieren. Hierfür kann das Formblatt „Benachrichtigung über das Bestehen einer Schwangerschaft“ verwendet werden.

Mutterschutz & ElternzeitTeilzeit

Kontakt

Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234