21.08.2024

Muster Energiepreispauschale

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Sofern Ihre Arbeitnehmer einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, es sich um aktive Beschäftigte (keine Rentner) handelt, die Arbeitnehmer im September 2022 bei Ihnen angestellt sind und es sich um ein erstes Dienstverhältnis (Lohnsteuerklasse I bis IV) handelt und Sie eine Lohnsteueranmeldung abgeben, müssen Sie die Energiepreispauschale von EUR 300,00 brutto mit dem Gehalt im September 2022 auszahlen.

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Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234