23.05.2024

Mobiles Arbeiten im Ausland

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Mobiles Arbeiten im Ausland: In einigen Bereichen des Arbeitslebens ist es mittlerweile üblich, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit nicht vollständig in einer Betriebsstätte des Arbeitgebers erbringen, sondern zeitweise oder sogar ausschließlich von zu Hause (Homeoffice) oder anderen Orten (mobiles Arbeiten). Im Zuge der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des Kontakt- und Reiseverkehrs haben auch die Fälle zugenommen, in denen Beschäftigte ihre Arbeit ausschließlich mobil im Ausland erbringen möchten oder müssen, ohne dass dort eine Betriebsstätte des Arbeitgebers vorhanden ist. Hierbei sind arbeitgeberseitig verschiedene rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Einen Überblick über die wichtigsten Themen gibt das AGA-Merkblatt „Mobiles Arbeiten im Ausland“ (Stand: 2/2023).

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Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
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