30.05.2024

Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ab Juli 2024

Nachrichten | Mobilität | Unternehmen | Politik

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab.

Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden. Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Berufe sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist. Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.

Eine Liste von handwerklichen Tätigkeiten, die diese Ausnahme begründen, können Sie hier abrufen. Bei Kontrollen ist die entsprechende Nutzung nachzuweisen.

Auf der Toll Collect-Website können Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen tzGm melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. Mit diesen Informationen können Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden. Erfahren Sie hier mehr.

Mit der Einführung der Maut für die Gewichtsklasse über 3,5 Tonnen tzGm sinken ab 1. Juli 2024 die Mauttarife für einige Fahrzeugklassen leicht.

Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität
Foto: Christian Schwier/stock.adobe.com

Großhandel

Kontakt

Ströder
Christian Ströder
Leiter Kommunikation und PR
Tel.: 040 30801-162