29.09.2023

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Wir bitten um Ihre Unterstützung!

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Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Aufgrund unserer wiederholt vorgebrachten Kritik, insbesondere an der dadurch bei Ihnen entstehenden bürokratischen Überforderung, erreichen uns nun Anfragen aus der Bundesregierung und es wird um weitere Konkretisierung gebeten. Dafür werden Beispiele aus Ihrer Unternehmenspraxis benötigt.

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Aufgrund unserer wiederholt vorgebrachten Kritik, insbesondere an der dadurch bei Ihnen entstehenden bürokratischen Überforderung, erreichen uns nun Anfragen aus der Bundesregierung und es wird um weitere Konkretisierung gebeten. Dafür werden Beispiele aus Ihrer Unternehmenspraxis benötigt. Dies sind etwa: Berichte, die wegen des LkSG erstellt werden mussten, Fragebögen, die Sie von Vertragspartnern mit der Aufforderung zum Ausfüllen erhalten haben und ähnliche Dokumente. Gerne möchten wir vollständig anonymisierte Unterlagen dieser Art zur Untermauerung der Argumentation nutzen. Wenn Sie uns dabei unterstützen möchten, senden Sie uns Ihre Beispiele oder wenden sich bitte vertrauensvoll an: Janis Wemhöner, Tel.: 040 30801-239, E-Mail: janis.wemhoener@aga.de

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