25.05.2023

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – Risikominimierung durch Geschäftspartnerprüfung

Nachrichten | CB Artikel

Die Androhung hoher Bußgelder und der mögliche Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen hat bei der Einführung des LkSG zu großer Verunsicherung bei global aufgestellten Familienunternehmen geführt. Häufig gibt es im Mittelstand keine Compliance- und Rechtsabteilungen, die die Geschäftsleitung in der Thematik unterstützen oder ihr einen Teil der Verantwortung abnehmen können. Wird Handlungsbedarf festgestellt, empfiehlt sich daher der Austausch mit Expertinnen und Experten, denn in der internationalen Beratungspraxis sind Reputations- und Compliance-Risiken in der Lieferkette seit mehr als zehn Jahren eine (gut lösbare) Standardthematik.

Auch wenn in Deutschland noch Erfahrungswerte fehlen, so existieren international doch einige geeignete Maßstäbe wie der California Transparency in Supply Chains Act aus dem Jahr 2012. Bei der Geschäftspartnerprüfung hat sich ein risikobasierter Ansatz unter Berücksichtigung von Länder- und Branchenrisiken bewährt. Sind potenzielle Risiken für das eigene Unternehmen erst erkannt, bereitet die Identifikation der zu überprüfenden Geschäftspartner wenig Mühe. Der Umfang der Prüfung orientiert sich dann ebenfalls an einem risikobasierten und zugleich ressourcenschonenden Ansatz. Immer bedarf es jedoch der unvoreingenommenen Betrachtung des Geschäftspartners, um die Gefahren eines Sorgfaltspflichtenverstoßes wirksam reduzieren zu können. Dieser Beitrag wurde geschrieben von Daniel Saftig, Geschäftsführer der REMARKABLE Intelligence GmbH. Bei Fragen zum Thema LkSG wenden Sie sich gerne an Lina Warnke (lina.warnke@aga.de) und Sean Needham (sean.needham@aga.de).

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