18.09.2024

Kündigung wegen Straftaten

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Häufig sind die Gründe, die einen Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung veranlassen, nicht so sicher, wie das zunächst angenommen wird. In einem späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren zeigt sich oft, dass ein lückenloser Nachweis für eine strafbare Handlung des Arbeitnehmers nicht gelingt. Dennoch könnte die fristlose Kündigung wirksam sein, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllt, die von der Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer sogenannten „Verdachtskündigung“ gestellt werden. Dies scheitert aber häufig daran, dass vor Ausspruch der Kündigung vermeidbare formale Fehler unterlaufen sind.

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Wiese
Anna Wiese
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