25.01.2024

Gesetzlich vorgeschriebene Aushänge

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Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Vorschriften erlassen, die der Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer beziehungsweise dem Arbeitsschutz dienen. Der Arbeitgeber ist gehalten, diese Regelungen in der jeweils geltenden Fassung den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eines Betriebs zugänglich zu machen. Die Bekanntmachungspflicht betrifft jeden Arbeitgeber, der regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.

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Anna Wiese
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