22.11.2023

Fahrrad - Überlassungsvertrag (Dienstfahrrad)

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Der Fahrrad-Überlassungsvertrag richtet sich an Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern ein Dienstfahrrad bzw. Dienstrad mit oder ohne Elektroantrieb (sogenannte E-Bikes oder Pedelecs - Pedal-Electric-Cycles) für ihre Tätigkeit zur Verfügung stellen wollen, das auch privat genutzt werden darf. Unser Muster „Fahrrad-Überlassungsvertrag“ beinhaltet wesentliche Vertragsgegenstände und sowie Erläuterungen für den Arbeitgeber.

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Kontakt

Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234