13.07.2023

EuGH: Dauerhafte Personalgestellung auf Basis des TVöD ist keine Leiharbeit

Nachrichten | CB Artikel

Die dauerhafte Personalgestellung auf Basis des TVöD nach Ausgliederung in eine Service GmbH fällt nicht unter die Leiharbeitsrichtlinie, dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer wegweisenden Entscheidung ausgeurteilt. Der EuGH stellte klar, dass bei einer Personalgestellung das bisherige Arbeitsverhältnis fortbesteht, die Beschäftigten aber dauerhaft bei einem Dritten arbeiten. Dabei handelt es sich nicht um Leiharbeit.

Ein Arbeitsverhältnis fällt nur dann in den Anwendungsbereich der Leiharbeitsrichtlinie, wenn ein Arbeitgeber sowohl bei Abschluss des Arbeitsvertrages als auch bei jeder der tatsächlichen Überlassung die Absicht hat, den betreffenden Beschäftigten einem entleihenden Unternehmen nur vorübergehend zur Verfügung zu stellen. Somit können öffentliche Arbeitgeber im Falle einer Aufgabenverlagerung Beschäftigte ohne deren Zustimmung im Rahmen des erweitertes Direktionsrechts (nach § 4 Abs. 3 TVöD) bei einem Dritten dauerhaft einsetzen. Auch Gewerkschaften brauchen in diesen Konstellationen keine Kündigung von Beschäftigten fürchten, die einem Betriebsübergang widersprechen. Denn vor Ausspruch einer etwaigen Kündigung muss der Arbeitgeber die Möglichkeit der Versetzung im Wege der Personalgestellung in Betracht ziehen.

ChefBrief-Artikel