09.09.2019

EU-Datenschutz-Grundverordnung

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Seit Mai 2015 ist die endgültige Fassung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet und veröffentlicht. Unternehmen hatten bis zum 25. Mai 2018 Zeit, die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen umzusetzen, denn seit dem Zeitpunkt gilt die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und löst die bisherigen nationalen Regelungen und EU-weiten Richtlinien ab. Allerdings gibt es auch im Rahmen der Verordnung durch sogenannte Öffnungsklauseln Raum für individuelle nationale Regelungen. In Deutschland wurde hierzu bereits das so genannte Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) verabschiedet, das die Regelungsspielräume ausfüllt.

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Anna Wiese
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