10.08.2023

Erste europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Nachrichten | CB Artikel

Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission die delegierte Verordnung über die finalen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) angenommen. Die finale Prüfung durch EU-Rat und Parlament steht noch aus, sie sollte jedoch bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Die ESRS sind für Unternehmen, die im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) dazu verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, verpflichtend anzuwenden. Sie sind von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und im November 2022 an die EU-Kommission übergeben worden. Diese hat, unter anderem auf Basis einer öffentlichen Konsultationsphase im Juni und Juli 2023, noch einige Anpassungen vorgenommen, die auch Erleichterungen für kleinere Unternehmen bedeuten. Etwa wurden zusätzliche Übergangsfristen für Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten eingeführt und der Umfang der zwingend zu berichtenden Themenbereiche reduziert. Die ESRS führen dazu, dass sich ein EU-weiter Standard etabliert, der die Qualität und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen vorantreibt. Auch für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung setzen sie ein eindeutiges Zeichen und bilden daher die Basis für das AGA-Qualitätssiegel „Zertifizierte Nachhaltigkeitsleistung“. Mehr zu diesem Siegel erfahren Sie unter: www.aga.de/nachhaltigkeit.

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