06.10.2022

Erhöhung des Mindestlohns sowie der Entgeltgrenze für Minijobs und Midijobs

Nachrichten | CB Artikel

Zum 1. Oktober 2022 sind wichtige Änderungen für die korrekte Abrechnung von Arbeitsverhältnissen in Kraft getreten. Einerseits erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von zuletzt 10,45 Euro pro Stunde auf 12 Euro. Der Mindestlohn gilt für jede Form der Beschäftigung in Deutschland, unabhängig vom Umfang der Tätigkeit oder der Branche, in der die Arbeit ausgeübt wird. Andererseits wurde die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erhöht. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) lag bislang bei einem monatlichen Arbeitsentgelt bis maximal 450 Euro vor. Dieser feste Wert wird ersetzt durch die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze, die sich am aktuell geltenden Mindestlohn orientiert. Konkret wird sie definiert durch das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum gesetzlichen Mindestlohn erzielt wird. Nach dieser Berechnung beträgt die Geringfügigkeitsgrenze ab dem 1. Oktober 2022 monatlich 520 Euro. Eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns führt damit zukünftig automatisch auch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze. Ebenfalls wurde zum 1. Oktober die Entgeltgrenze für Beschäftigungsverhältnisse im Übergangsbereich (Midijobs), bei denen lediglich verminderte Sozialabgaben anfallen, auf 1.600 Euro pro Monat angepasst.

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