13.09.2023

Entgelttransparenzgesetz (Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen)

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Die Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist in zahlreichen nationalen Gesetzen verankert. In Deutschland beträgt die statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern, bezogen auf das Bruttostundenentgelt, immer noch rund 21 Prozent. Hinter dieser sogenannten unbereinigten Entgeltlücke stehen strukturelle Faktoren und erwerbsbiografische Unterschiede zwischen Frauen und Männern. Insbesondere bewirken eine geschlechtspezifische Berufswahl, eine geringere Präsenz von Frauen in Führungspositionen, familienbedingter Erwerbsunterbrechungen und länger andauernde Teilzeittätigkeit sowie nicht zuletzt die traditionell schlechtere Bezahlung von sogenannten typischen Frauenberufen unterschiedliche durchschnittliche Entgelte von Frauen und Männern.

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