22.12.2022

Entgeltfortzahlung

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Das Entgeltfortzahlungsgesetz gewährt allen Arbeitnehmern (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende; auch geringfügig Beschäftigte), deren Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat, bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit die Fortzahlung ihres Entgelts bis zur Dauer von 6 Wochen. Für den Bereich des Groß- und Außenhandels Hamburger Wirtschaftsraum, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein beziehungsweise Niedersachsen gelten vom Entgeltfortzahlungsgesetz teilweise abweichende Regelungen, die am Schluss des Merkblatts dargestellt sind.

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