13.11.2024

Einvernehmliche Trennung

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Ein Arbeitsverhältnis kann nicht nur durch Kündigung, sondern auch durch Abschluss eines Aufhebungsvertrags beendet werden. Hierdurch können Risiken, die gegebenenfalls bei einer Kündigung bestehen, vermieden werden. Nachstehend eine Übersicht über die Besonderheiten, die bei Abschluss von Auflösungsverträgen (sei es ein Aufhebungs- oder ein Abwicklungsvertrag) zu beachten sind.

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Anna Wiese
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Tel.: 040 30801-234