10.07.2024

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer ab Herbst 2024

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Ab Herbst 2024 sollen stufenweise alle Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erhalten. Hierzu hat das Ministerium der Finanzen am 25. Juni 2024 den Referentenentwurf für die „Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern“ (WIdV) veröffentlicht. Demnach soll die W-IdNr. am 30. September 2024 eingeführt werden und sich aus der Länderkennzeichnung „DE“ sowie neun Ziffern zusammensetzen. Zusätzlich soll ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal genutzt werden, um weitere wirtschaftliche Tätigkeiten, Betriebe und Betriebstätten eines wirtschaftlich Tätigen zu differenzieren. Mit der bundesweiten Einführung der W-IdNr. soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden vereinfacht werden, indem z. B. Basisstammdaten nicht mehr mehrfach an unterschiedliche Register gemeldet werden müssen. Die W-IdNr. erhalten alle wirtschaftlich Tätigen, das heißt natürliche Personen, die unternehmerisch oder freiberuflich tätig sind, sowie juristische Personen und Personenvereinigungen. Unternehmen, die eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nach § 27a des UstG besitzen, wird die USt-IdNr. als W-IdNr. zugeteilt, dies wird durch das Bundeszentralamt für Steuern bis zum 30. September 2024 öffentlich bekannt gemacht. Wirtschaftlich Tätige, die keine USt-IdNr. haben, erhalten eine Mitteilung zu ihrer zugeteilten W-IdNr. über das Postfach auf der sicheren Kommunikationsplattform der Finanzbehörden (ELSTER-Plattform). Akuter Handlungsbedarf besteht derzeit daher nicht. 

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