21.06.2024

Einfühlungsverhältnis

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Potentielle Arbeitnehmer erhalten oft die Gelegenheit, den Betrieb und den möglichen neuen Arbeitsplatz für ein paar Tage kennenzulernen. Unternehmen bietet sich hierdurch die Möglichkeit, die Arbeitsfähigkeit und das Sozialverhalten des Bewerbers im Alltag kennenzulernen. Wichtig ist jedoch die Unterscheidung zwischen einem sogenannten Einfühlungsverhältnis und einem Probearbeitsverhältnis, bei dem das Arbeitsrecht in vollem Umfang vom ersten Tag an Anwendung findet. Durch ein Einfühlungsverhältnis kann ohne Rechte und Pflichten beiderseitig geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis gegeben sind. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Bewerber und dem Unternehmen geschlossen werden. Hierzu können Sie das Muster „Einfühlungsverhältnis“ nutzen. Der AGA empfiehlt vor Abschluss einer solchen Vereinbarung dringend, sich rechtlich beraten zu lassen.

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Anna Wiese
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