23.01.2023

E-Invoicing: Vorschläge der EU-Kommission zur Modernisierung der Umsatzbesteuerung in der EU veröffentlicht

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Die Europäische Kommission hat am 8. Dezember 2022 mit dem Ziel der Modernisierung und Digitalisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems eine Reihe von Legislativvorschlägen vorgelegt. Einer der Vorschläge ist die Umstellung auf die digitale Meldung in Echtzeit für Mehrwertsteuerzwecke auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung. Mit diesem System sollen die Mitgliedstaaten Informationen, die für die bessere Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, insbesondere Karussellbetrug, notwendig sind, erhalten.

Diese Umstellung soll zur Verringerung der durch Mehrwertsteuerbetrug bedingten Verluste beitragen und bewirken, dass die Verwaltungs- und Befolgungskosten für EU-Händler gesenkt werden. Die Vorschläge sehen zudem Mehrwertsteuervorschriften für Plattformen für Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung von Unterkünften vor. In diesen Bereichen tätige Plattformbetreiber sollen künftig dafür zuständig sein, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen, wenn die Dienste-Anbieter dies nicht tun, beispielsweise, weil es sich bei ihnen um kleine Unternehmen oder einzelne Anbieter handelt. Die Vorschläge sehen zudem eine Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung vor. Das hat den Vorteil, dass sich Unternehmen mit Kundinnen und Kunden in anderen Mitgliedstaaten für die gesamte EU nur einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen. Es gehen somit mit diesen Regelungen Erleichterungen insbesondere für KMU einher. Weitere Informationen zu diesem Kommissionsvorschlag können Sie der offiziellen Pressemitteilung der EU-Kommission entnehmen: Ein modernes Mehrwertsteuersystem für die EU: Mehrwertsteuerbetrug durch Digitalisierung bekämpfen (europa.eu).

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