30.04.2024

Doch kein Einkauf 24/7 für Nahversorgungsläden ohne Personal

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In den hessischen Mini-Supermärkten „Tegut Teo“, die als automatisierte Verkaufsmodule und an Sonntagen und Feiertragen ohne Personal betrieben werden, konnte an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr eingekauft werden.

Die Verkaufsmodule bestehen aus einem Verkaufsraum, zu dem die Kunden nach einer digitalen Kontrolle Zugang erhalten. In dem Geschäft werden – dem Angebot eines Supermarkts vergleichbar – Waren des täglichen Bedarfs angeboten und digital bezahlt. Nach einem Schließungsbescheid für die Sonn- und Feiertage und Rechtsmittel durch die betroffene Betreiberin folgte die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 22. Dezember 2023 zum Az: 8 B 77/22. Das Ladenöffnungsgesetz des Landes Hessen sei auch bei Verkaufsstellen ohne Personaleinsatz anzuwenden und an Sonn- und Feiertagen seien Verkaufsstellen zu schließen. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 LöG sind als Verkaufsstellen Ladengeschäfte aller Art benannt, insbesondere Apotheken, Tankstellen, Verkaufseinrichtungen auf Bahnhöfen oder Flughäfen, Ladengeschäfte von Genossenschaften, von landwirtschaftlichen Betrieben und Hofläden sowie Verkaufsstände und -buden, Kioske, Basare und ähnliche Einrichtungen, falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann feilgehalten werden. Einen persönlichen Kontakt setze der Verkauf für eine Schließung nicht voraus. Nach viel Kritik will der hessische Landtag im Mai einen Gesetzesentwurf einbringen, über den die Öffnung von Verkaufsstellen ohne Personal an Sonntagen geregelt wird. Die angekündigte Ausnahme hat nur für Hessen Geltung, aber Ausstrahlungswirkung über die Landesgrenzen Hessens hinaus.

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