29.09.2023

Dienstrad-Leasing: Wer zahlt bei Entgeltumwandlung im Krankengeldbezug?

Nachrichten | CB Artikel

Das Arbeitsgericht Aachen hat in seinem Urteil vom 02.09.2023 entschieden, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines durch Entgeltumwandlung finanzierten Dienstrad-Leasings während des Krankengeldbezuges selbst zu zahlen hat. In entgeltfreien Beschäftigungszeiten wie dem Krankengeld besteht die Zahlungspflicht des Arbeitnehmers fort.

Der Abschluss des Leasingvertrages geht auf den Wunsch des Arbeitnehmers zurück, das ausgesuchte Fahrrad zu leasen und das Fahrrad bleibt auch während längerer Arbeitsunfähigkeit im Besitz des Arbeitnehmers zur Nutzung – wodurch die Verpflichtung zur Zahlung der Leasingrate als Gegenleistung bestehen bleibt. Das Arbeitsgericht hat aufgrund des unmittelbaren Austauschverhältnisses von Nutzung des Fahrrads und Zahlung der Leasingrate bei der Kontrolle der Vertragsgestaltung – in diesem Fall „JobRad-Modell“ – nachvollziehbar nicht den Maßstab angewendet, der für Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt.
 

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