27.03.2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz – doch alles schneller als gedacht?

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Eigentlich war das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auf der Zielgeraden, nachdem der Deutsche Bundestag das Whistleblower-Gesetz im Dezember 2022 – nach langer Verzögerung – verabschiedet hatte. Allerdings verweigerte der Bundesrat am 10. Februar 2023 seine Zustimmung, da mehrere Bundesländer Bedenken äußerten. Damit war der Entwurf vorerst gescheitert. Die Uneinigkeit zwischen Bundesrat und Bundestag ließ eine längere Verzögerung aufgrund von notwendigen Anpassungen am Gesetz vermuten. Doch schon jetzt wird mit dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz ein zweiter Versuch unternommen, was nicht zuletzt am eingeleiteten Klageverfahren der EU-Kommission liegen könnte.

Am 17. März 2023 wurde ein weiterer Entwurf zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie im Deutschen Bundestag angenommen. Am 27. März wird der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung für beide Entwürfe vorlegen. Danach wird der Bundestag am 30. März über diese abstimmen. Der Bundesrat könnte das Gesetz dann bereits in seiner Sitzung am 31. März verabschieden. Da das Hinweisgeberschutzgesetz jetzt bereits einen Monat nach Verkündung, statt wie bisher geplant nach drei Monaten, in Kraft treten soll, könnte es am Ende darauf hinauslaufen, dass Unternehmen ab 250 Beschäftigten schon ab dem 1. Mai 2023 ein entsprechendes Hinweisgeber-Meldesystem vorhalten müssen. Bei Unternehmen ab 50 Beschäftigten verbleibt es beim 17. Dezember 2023. Eile ist daher geboten! Wenden Sie sich im Hinblick auf die Umsetzung gerne an den AGA: www.aga.de/hinweisgeber

Das PraxisForum HinSchG: Wie geht es weiter mit dem Whistleblowing? am 18. April 2023 gibt Ihnen zusätzliche Informationen zum Gesetz und zu den Möglichkeiten, die der AGA Ihnen bietet. 

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