13.02.2025

Bremer Ausbildungsfonds bleibt in Kraft

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Der Staatsgerichtshof Bremen hat das Gesetz zur Errichtung des Ausbildungsunterstützungsfonds mit knapper Mehrheit für verfassungskonform erklärt. Damit bleibt die Abgabepflicht für Unternehmen ab 2025 bestehen. Bis zum 28. Februar 2025 müssen Unternehmen auf www.ausbildungsfonds.bremen.de ihre Arbeitnehmerbruttolohnsumme und die Anzahl ihrer Auszubildenden melden. Die Abgabe beträgt 0,27 Prozent der Arbeitnehmerbruttolohnsumme. Ausbildungsbetriebe erhalten für jeden Auszubildenden eine Erstattung von 2.250 Euro pro Jahr. Auf Basis dieser Angaben erstellt die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration den Abgabenbescheid. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt und Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Dies befreit jedoch nicht von der Zahlungspflicht, sodass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden sollte.

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