13.11.2024

Bildungsurlaub Mecklenburg-Vorpommern

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Nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BfG M-V) besteht für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, die Möglichkeit zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der beruflichen und der gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie an Weiterbildungsveranstaltungen, die zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren. Über die wichtigsten Einzelheiten dieses Gesetzes informieren wir Sie im Folgenden.

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Anna Wiese
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