13.11.2024

Bewerberbogen

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Nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist die Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität untersagt. Um nicht in den Verdacht zu geraten, ein Bewerber sei aufgrund eines dieser Merkmale abgelehnt worden, können Sie den von uns entwickelten „Bewerberbogen“, in dem entsprechende Fragen nicht gestellt werden, nutzen, der zur Vorbereitung des Vorstellungsgesprächs verwendet werden kann.

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Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234