11.09.2024

Betriebsverfassung - Anhörung des Betriebsrats vor Kündigungen

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Vor jeder Kündigung von Mitarbeitern ist der Betriebsrat einzuschalten. Wird dieses Mitwirkungsrecht nicht oder nicht im erforderlichen Umfang beachtet, führt dieses zur Unwirksamkeit der Kündigung und damit zu zum Teil erheblichen Kosten.

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Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
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