26.09.2024

Betriebsordnung

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In einer Betriebsordnung können sowohl die Pflichten der Arbeitnehmer (z.B. Information bei Veränderung der persönlichen Verhältnisse, Arbeitsversäumnisse, Verschwiegenheit, Kontrollen) als auch allgemeine Regelungen über die Arbeitszeit, Entgeltzahlung, Urlaubsplan, Verhalten etc. festgelegt werden. Diese Arbeitshilfe enthält zahlreiche Beispiele über regelungsbedürftige Umstände. Bei Betrieben mit Betriebsrat sind Mitbestimmungsrechte zu berücksichtigen.

Kontakt

Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
Tel.: 040 30801-234