07.04.2021

Beschäftigte müssen trotz pandemiebedingter Betriebsschließung entlohnt werden

Nachrichten | CB Artikel

So hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf, Urteil vom 30. März 2021 - 8 Sa 674/20) erst jüngst entschieden, dass Arbeitgeber grundsätzlich das Risiko einer pandemiebedingten Betriebsschließung tragen. Im Streitfall ging es um die Mitarbeiterin einer Spielhalle, der aufgrund der Corona-Pandemie der Spielhallenbetrieb ab dem 16. März 2020 untersagt worden war. Die aufgrund behördlicher Allgemeinverfügung erfolgte Betriebsschließung wegen einer Pandemie gehöre, ähnlich wie auch Naturkatastrophen, zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers und sei gerade nicht – wie vom Arbeitgeber vorgetragen – dem allgemeinen Lebensrisiko zuzuordnen. Somit muss der Arbeitgeber den Lohn für die ausgefallenen Stunden ausbezahlen.

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