17.04.2024

Benutzung von Firmenfahrzeugen für private Zwecke (Lohnsteuer und Sozialversicherung)

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Mitarbeitern werden gelegentlich firmeneigene Pkw auch zur privaten Nutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zur Verfügung gestellt. Soweit der Mitarbeiter hierfür kein oder nur ein geringes Entgelt zahlt, erspart er Aufwendungen, die als sogenannter geldwerter Vorteil dem steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn zuzurechnen sind. Die private Nutzung umfasst alle einem privaten Zweck dienenden Fahrten. Besonderheiten gelten unter anderem für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung. Für diese Fahrten ist der Nutzungsvorteil gesondert zu erfassen. Der geldwerte Vorteil (=Nutzungswert) kann entweder nach der individuellen oder prozentualen Methode ermittelt werden.

KraftfahrzeugSozialversicherungsrecht

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Wiese
Anna Wiese
Sekretariat der Rechtsabteilung
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