12.06.2024

Befristete Arbeitsverträge

Nachrichten | CB Artikel

Mit der Befristung wird einer besonderen Situation Rechnung getragen. Sei es, dass aufgrund langandauernder Krankheit oder aufgrund von Elternzeit ein zeitlich begrenzter Ersatz benötigt wird, oder der höhere Beschäftigungsbedarf nur vorübergehend ist. Ebenso ist eine befristete Reduzierung/Erhöhung der Arbeitszeit möglich, sowie die zeitweise Versetzung zu einem anderen Aufgabengebiet oder an einen anderen Arbeitsort. Auch ist eine Befristung ein probates Mittel für beide Seiten, um herauszufinden, ob man auf Dauer zusammenpasst.

Hier stehen den Vertragsparteien zwei Arten der Befristung zur Verfügung: die sachgrundlose Befristung und die Befristung mit Sachgrund. Während die sachgrundlose Befristung grundsätzlich auf eine maximale Dauer von zwei Jahren beschränkt ist, kann sich die Befristung mit Sachgrund auch über einen längeren Zeitraum erstrecken. Während die Befristung als solche eigentlich ohne große Probleme zwischen den Parteien vereinbart werden kann, gibt es jedoch eine Vielzahl von möglichen Stolperfallen. Sei es die notwendige schriftliche Fixierung vor dem ersten Arbeitstag oder die Unzulässigkeit der sachgrundlosen Befristung, wenn bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien bestanden hat. Es empfiehlt sich daher, sich vor Abschluss eines befristeten Vertrages rechtlich zu den Risiken und Möglichkeiten beraten zu lassen.

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